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Aktuelle Zwangsversteigerungen

Unbebautes Grundstück, unbebautes Grundstück in einem Umlegungsgebiet in Arnsberg

Grundstück

Laut Wertgutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die Bestandteil eines Umlegungsgebiets in einem nicht abgeschlossenen Umlegungsverfahren ist.

MiteigentumsanteilGrundstücklandwirtschaftlichUmlegungsgebietVerkehrswertArnsbergFlurstückVersteigerungGrundbuchRechtsanspruch

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Grundstück
1107 m²
40 €/m²
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Arnsberg mit einer Größe von 1.107 m². Der Verkehrswert wurde auf 44.280,00 € festgesetzt.
Allgemeine Beschreibung
Das Objekt ist ein landwirtschaftliches Grundstück, das Teil eines Umlegungsgebiets in einem nicht abgeschlossenen Umlegungsverfahren ist. Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.07.2023 im Grundbuch eingetragen. Es handelt sich um einen Miteigentumsanteil, der im Grundbuch von Arnsberg vermerkt ist. Die rechtlichen Ansprüche müssen vor der Versteigerung angemeldet werden. Bei Nichteinhaltung können Ansprüche unberücksichtigt bleiben.
Nutzungsart
landwirtschaftliche Fläche
Bewertungsbeschreibung
Der Verkehrswert wurde auf 44.280,00 € festgesetzt. Es liegen keine Informationen über eine Innenbesichtigung oder Abschläge auf den Verkehrswert vor.
Verkehrswert
44.280 €
Rechtliche Beschreibung
Das Objekt ist im Grundbuch von Arnsberg, Blatt 6231, eingetragen. Es handelt sich um einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück in der Gemarkung Arnsberg, Flur 55, Flurstück 92. Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.07.2023 eingetragen. Das Grundstück ist Bestandteil eines Umlegungsgebiets in einem nicht abgeschlossenen Umlegungsverfahren.
Grundbuchangaben
Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Arnsberg, Flur 55, Flurstück 92, eingetragen im Grundbuch von Arnsberg, Blatt 6231, mit Versteigerungsvermerk vom 27.07.2023.

Lage

Stadtbruch, 59821 Arnsberg

Zusammenfassung

Verkehrswert
44.280 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
0051 K 0001/ 2025
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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