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Die Bietsicherheit bei Zwangsversteigerungen – Informationen und Tipps

In diesem Beitrag erhältst Du alle Informationen rund um die Bietsicherheit bei Zwangsversteigerungen!

Janek Felsch

Co-Founder und ZV-Experte ·

Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten möchte, kommt um das folgende zentrale Thema nicht vorbei: die Bietsicherheit. Diese Art der Sicherheitsleistung kann von den betreibenden Gläubigern als Voraussetzung der Abgabe eines Gebots verlangt werden. In diesem Beitrag erfährst Du, was es mit der Bietsicherheit auf sich hat, wie hoch sie ist, wann und wie sie zu leisten ist – und worauf Du unbedingt achten solltest.

Übersicht - Bietsicherheit bei Zwangsversteigerungen

  • Die Bietsicherheit in Kürze Die Bietsicherheit dient dem Schutz des Verfahrens und der Gläubiger, indem sie sicherstellt, dass nur zahlungsfähige Bieter zugelassen werden. Sie beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswerts der Immobilie und muss spätestens im Versteigerungstermin nachgewiesen werden, meist unmittelbar bei Abgabe des ersten Gebots.
  • Tipps für Dich Für die Vorbereitung ist es ratsam, frühzeitig die passende Form der Sicherheit zu wählen und sich rechtzeitig um die Ausstellung bzw. Überweisung zu kümmern. Insbesondere bei Überweisungen sollte der Geldeingang mindestens drei Werktage vor dem Termin sichergestellt sein. Es ist zudem sinnvoll, die konkreten Anforderungen des zuständigen Amtsgerichts im Vorfeld genau zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Das Wesen der Bietsicherheit

Die Bietsicherheit schützt das Zwangsversteigerungsverfahren und die Beteiligten (insb. die Gläubiger) davor, dass Personen Gebote abgeben und im Zweifel den Zuschlag erhalten, dessen Kreditwürdigkeit und/oder finanzielle Lage im Zuschlagsfall nicht ausreichen, um den Kaufpreis zu leisten.

Insofern ist die Bietsicherheit als Sicherungsinstrument bzw. zu erfüllende Voraussetzung zu verstehen, um für Gebote zugelassen zu werden. In der Regel fordern die betreibenden Gläubiger des Verfahrens die Stellung der Bietsicherheit. So soll vermieden werden, dass ohne Voraussetzungen und durch jeder Mann Gebote erfolgen

Die Höhe der Bietsicherheit

In der Regel beträgt die Bietsicherheit 10 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswerts der Immobilie.

Beispiel: Liegt der Verkehrswert bei 200.000 €, musst Du 20.000 € als Bietsicherheit leisten können.

Zeitpunkt der Stellung der Bietsicherheit

Die Sicherheit muss spätestens im Versteigerungstermin geleistet oder nachgewiesen werden – und zwar sofort, sobald ein anderer Verfahrensbeteiligter dies verlangt.

Bei Abgabe eines ersten Gebots fordert ein Verfahrensbeteiligter in der Regel die Vorlage einer Bietsicherheit. Ein entsprechender Nachweis ist den Verfahrensbeteiligten vorzulegen und muss als gültig festgestellt werden. Im Anschluss wird die Zulässigkeit des Gebots festgestellt. Dieser Prozess erfolgt nur einmalig, nach initialer Vorlage und Dokumentation können Gebote ohne weitere Prüfung erfolgen.

Umgang mit der Bietsicherheit nach dem Termin

Wenn Du den Zuschlag erhältst wird die Bietsicherheit auf den Kaufpreis angerechnet. Sofern du überboten wirst und jemand anderes den Zuschlag erhältst bekommst Du die Sicherheitsleistung vollständig zurück – in der Regel einige Tage nach dem Termin.

Unsere Tipps für Dich

  • Frühzeitig vorbereiten: Prüfe rechtzeitig, welche Art der Sicherheitsleistung für Dich infrage kommt – und kläre mit Deiner Bank alle Details.
  • Fristen beachten: Wenn Du per Überweisung zahlst, sollte das Geld mindestens drei Werktage vorher auf dem Konto der Landesoberkasse eingehen.
  • Sorgfalt bei Unterlagen: Bürgschaften und Schecks müssen in der richtigen Form vorliegen – sonst droht der Ausschluss vom Verfahren.
  • Beratung einholen: Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen – etwa durch einen Verfahrensbevollmächtigten.

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