




Unbebautes Grundstück in Kottmar
erschlossenes, unbebautes Grundstück nach Gebäudeabriss, laut Gemeinde Kottmar befinden sich Kellerreste im Boden, liegt im Gebiet der Außenbereichssatzung ,,Kottmarhäuser" gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
KI Dokumentenanalyse
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Zustand
Das Grundstück ist erschlossen und unbebaut nach Gebäudeabriss, wobei laut Gemeinde Kottmar Kellerreste im Boden vorhanden sind. Es liegt im Gebiet der Außenbereichssatzung "Kottmarhäuser" gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Weitere Angaben zum Zustand des ehemaligen Gebäudes oder etwaige Schäden, Renovierungsbedarf, Schimmel, Feuchtigkeit oder Risse sind im vorliegenden Ausschnitt nicht enthalten.
Grundbuch
Amtsgericht
Zittau
Grundbuch
Grundbuch des Amtsgerichts Zittau von Walddorf
Blatt
8382
Bestandsverzeichnis
Walddorf, Flur , Flurstück 235/2
1.000 m²
Lage
Kottmarhäuser 12, 02739 Kottmar, Walddorf