Unbebautes Grundstück in Salzgitter
Grundstücks mit ca. 15 m Breite im vorderen und ca. 9 m Breite im hinteren Bereich sowie des Wegerechtes für das Flurstück 34/38 der Flur 1 ist das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar. Darüber hinaus bestehen im hinteren Teil des Grundstücks Grenzbebauungen auf den benachbarten Grundstücken.
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KI Dokumentenanalyse
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Einheiten
Gewerbe
vermietet649 m²Grundstück wird als Lagerfläche für das Bauunternehmen des Eigentümers genutzt.
Flurstücke
- Üfingen, Flur 1 - 34/76649 m²
Zustand
befriedigendUnbebautes Grundstück, als Lagerplatz genutzt, mit Bodenbefestigungen und Einfriedung; eingeschränkte Nutzbarkeit durch Grundstückszuschnitt, Wegerecht und Grenzbebauungen auf Nachbargrundstücken.
Sonstige
mittelGrundstück nur eingeschränkt nutzbar aufgrund schmaler Breite (ca. 15 m vorn, ca. 9 m hinten) und Wegerecht für Flurstück 34/38.
Sonstige
mittelGrenzbebauungen im hinteren Teil des Grundstücks auf benachbarten Grundstücken.
Grundbuch
Amtsgericht
Salzgitter
Grundbuch
Üfingen
Blatt
553
Bestandsverzeichnis
Üfingen, Flur 1, Flurstück 34/76
Nr. 1649 m²
Abteilung II - Lasten und Beschränkungen
Grunddienstbarkeit
LastenNr. 1Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer des Flurstück 34/38 der Flur 1 der Gemarkung Üfingen (Salzgitter-Üfingen Band 9, Blatt 268).
Zwangsversteigerungsvermerk
VerfügungsbeschränkungenNr. 2Die Zwangsversteigerung ist angeordnet worden (14 K 7/26).
Lage
Fabrikstraße 3B, 38239 Salzgitter, Üfingen