Unbebautes Grundstück in Seehausen (Altmark)

Grundstück
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, grundsätzlich gemäß § 34 BauGb als Bauland nutzbares Grundstück. Die ehemalige Bebauung wurde im Zuge einer Ersatzvornahme des Landkreises abgebrochen. Durch die einfache Inaugenscheinnahme ist nicht feststellbar, ob unterirdisch Gebäudeteile verblieben sind.

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Grundstück
1.245 m²
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Flurstücke

  • Seehausen, Flur 3 - 867/0
    1.245 m²

Zustand

befriedigend

Unbebautes, grundsätzlich gemäß § 34 BauGB als Bauland nutzbares Grundstück; frühere Bebauung im Zuge einer Ersatzvornahme abgebrochen, möglicher Verbleib unterirdischer Gebäudeteile unklar.

  • Sonstige

    mittel

    Möglicher Verbleib unterirdischer Gebäudeteile nach Abbruch der ehemaligen Bebauung nicht feststellbar.

Grundbuch

Amtsgericht

Stendal

Grundbuch

Seehausen

Blatt

2361

Bestandsverzeichnis

  • Seehausen, Flur 3, Flurstück 867/0

    Nr. 6
    1.245 m²

Lage

Beuster Straße 34, 39615 Seehausen

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Zusammenfassung

Verkehrswert
40.700 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
0007 K 0027/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

    Anhänge

Quelle

Alle Angaben ohne Gewähr.