Unbebautes Grundstück in Seehausen (Altmark)
Grundstück
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, grundsätzlich gemäß § 34 BauGb als Bauland nutzbares Grundstück. Die ehemalige Bebauung wurde im Zuge einer Ersatzvornahme des Landkreises abgebrochen. Durch die einfache Inaugenscheinnahme ist nicht feststellbar, ob unterirdisch Gebäudeteile verblieben sind.
KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Grundstück
1.245 m²
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Flurstücke
- Seehausen, Flur 3 - 867/01.245 m²
Zustand
befriedigendUnbebautes, grundsätzlich gemäß § 34 BauGB als Bauland nutzbares Grundstück; frühere Bebauung im Zuge einer Ersatzvornahme abgebrochen, möglicher Verbleib unterirdischer Gebäudeteile unklar.
Sonstige
mittelMöglicher Verbleib unterirdischer Gebäudeteile nach Abbruch der ehemaligen Bebauung nicht feststellbar.
Grundbuch
Amtsgericht
Stendal
Grundbuch
Seehausen
Blatt
2361
Bestandsverzeichnis
Seehausen, Flur 3, Flurstück 867/0
Nr. 61.245 m²
Lage
Beuster Straße 34, 39615 Seehausen
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