Sonstiges in Gartz (Oder)
Sonstiges
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs-
vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der
Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn
der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der
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vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der
Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn
der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der
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KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Flurstücke
- Friedrichsthal, Flur 3 - 219/8n/a m²
Zustand
befriedigendGartenland, keine weiteren Angaben zum Zustand im Versteigerungshinweis.
Grundbuch
Amtsgericht
Saarbrücken
Grundbuch
Friedrichsthal
Blatt
3705
Bestandsverzeichnis
Friedrichsthal, Flur 3, Flurstück 219/8
Lage
Saarbrücker Straße , 00000 Friedrichsthal
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