




Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg
Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg-Poppenweiler
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 50
lfd. Nr. 1
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1502
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 447 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 51
lfd. Nr. 2
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1503
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 542 m²
BV 63 zu 51
Wässerungsrecht Serv.Buch Bl. 23 b.
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 49
lfd. Nr. 3
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1500
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 708 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 52
lfd. Nr. 4
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 2305/1
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 29 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 20
lfd. Nr. 5
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1493
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 1.384 m²zu lfd. Nr. 1 bis 5 - Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Landwirtschaftsfläche (Wiese), Bachwiesen in Ludwigsburg-Poppenweiler.
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 1.300,00 €
lfd. Nr. 2: 1.600,00 €
lfd. Nr. 3: 2.100,00 €
lfd. Nr. 4: 50,00 €
lfd. Nr. 5: 4.200,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2547567001705, Az. 1 K 36/25, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Lage
, 71642 Ludwigsburg-Poppenweiler
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- -- €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 0001 K 0036/ 2025
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Anhänge
Quelle
ZVG.comAlle Angaben ohne Gewähr.