Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg - Bild 1
Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg - Bild 2

Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg

Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg-Poppenweiler

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 50

lfd. Nr. 1
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1502
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 447 m²

Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 51

lfd. Nr. 2
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1503
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 542 m²

BV 63 zu 51
Wässerungsrecht Serv.Buch Bl. 23 b.

Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 49

lfd. Nr. 3
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1500
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 708 m²

Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 52

lfd. Nr. 4
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 2305/1
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 29 m²

Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 20

lfd. Nr. 5
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 1493
Landwirtschaftsfläche, Bachwiesen
Größe: 1.384 m²zu lfd. Nr. 1 bis 5 - Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Landwirtschaftsfläche (Wiese), Bachwiesen in Ludwigsburg-Poppenweiler.

Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 1.300,00 €
lfd. Nr. 2: 1.600,00 €
lfd. Nr. 3: 2.100,00 €
lfd. Nr. 4: 50,00 €
lfd. Nr. 5: 4.200,00 €

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2547567001705, Az. 1 K 36/25, AG Ludwigsburg

Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
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Lage

, 71642 Ludwigsburg-Poppenweiler

Google Maps

Zusammenfassung

Verkehrswert
-- €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
0001 K 0036/ 2025
Art
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

    Anhänge

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Alle Angaben ohne Gewähr.