

Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg
Landwirtschaftsflächen in Ludwigsburg-Poppenweiler
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 56
lfd. Nr. 1
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 4523
Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle
Größe: 780 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 44
lfd. Nr. 2
Gemarkung Poppenweiler
Flurstück 4519, Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle, Größe: 823 m²
Flurstück 4520, Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle, Größe: 786 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 41
lfd. Nr. 3
Gemarkung Poppenweiler
Flurstück 4490, Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle, Größe: 826 m²
Flurstück 4491, Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle, Größe: 821 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 46
lfd. Nr. 4
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 4489
Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle
Größe: 1.735 m²
Eingetragen im Grundbuch von Poppenweiler Blatt 1484 BV 38
lfd. Nr. 5
Gemarkung Poppenweiler, Flurstück 4477
Landwirtschaftsfläche, Kleines Feldle
Größe: 1.811 m²lfd. Nr. 1 bis 5 - Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Landwirtschaftsflächen (Ackerland), Kleines Feldle in Ludwigsburg-Poppenweiler.
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 4.300,00 €
lfd. Nr. 2: 7.200,00 €
lfd. Nr. 3: 9.100,00 €
lfd. Nr. 4: 9.500,00 €
lfd. Nr. 5: 10.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2547567001684, Az. 1 K 34/25, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Lage
, 71642 Ludwigsburg-Poppenweiler
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- -- €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 0001 K 0034/ 2025
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Anhänge
Quelle
ZVG.comAlle Angaben ohne Gewähr.