Kernsanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall in Duisburg
Der zur Bewertung anstehende Grundbesitz befindet sich im Duisburger Stadtbezirk „Rheinhausen“, Stadtteil „Hochemmerich“ und besteht aus dem Wohnhausgrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 6, Flurstück 920“. Er ist rechteckig zugeschnitten, weist eine Größe von 205 m² auf und ist mit einem Wohngebäude als Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall (jetzt Badezimmer) bebaut. Zudem ist das zur Bewertung anstehende Grundstück Bestandteil der Siedlung „Margarethensiedlung“, einer historischen Werkssiedlung, die ab 1903 errichtet und bis 1928 in vier Bauabschnitten erweitert wurde.
Das Wohngebäude wurde im Jahr 1913 als Doppelhaushälfte mit einem angrenzenden Stallgebäude in konventioneller Massivbauweise errichtet, ist teilweise unterkellert und orientierte sich in seiner ursprünglichen Konzeption vollständig an den zum Erstellungszeitpunkt vorherrschenden wohn- und wirtschaftlichen Anforderungen.
Entsprechend den Feststellungen der durchgeführten Ortsbesichtigung vom 06. Mai 2025 befindet sich der vorhandene Gebäudebestand in einem äußerst maroden und desolaten Zustand, der eine Nutzung in der bestehenden Form ausschließt. Es wurden umfangreiche Mängel und Schäden festgestellt, darunter unbrauchbare Ausbaugewerke wie Wand-, Boden- und Deckenbeläge sowie Türen und Fenster. Hinzu kommen eine technische Überalterung der gesamten Ausstattung sowie ein unzureichender Wärme-, Schall- und Brandschutz. Ein zentrales Heizsystem ist nicht vorhanden und hinsichtlich der sanitären Einrichtungen lässt sich aufgrund des Gesamteindrucks ebenfalls von einer fehlenden Funktionsfähigkeit ausgehen.
Diese Faktoren führen insgesamt dazu, dass eine erneute Nutzungsaufnahme der leerstehenden Bausubstanz im gegenwärtigen Zustand ausgeschlossen werden muss. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht und ein vollständiger Rückbau nicht genehmigungsfähig ist, besteht ein erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungszwang (Kernsanierung), welcher mit hohen Investitionskosten einhergeht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Rückbau des Bestandes nicht genehmigungsfähig ist, was für eine erneute Nutzungsaufnahme eine umfassende Kernsanierung unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange zwingend erforderlich macht.
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ZZJ Hamm
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
LB Hessen-Thüringen,
Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
KI Dokumentenanalyse
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Flurstücke
- Rheinhausen, Flur 6 - 920205 m²
Zustand
mangelhaftDie Oberflächen der Wand-, Boden- und Deckenbereiche weisen einen überalterten und mangelhaften Zustand auf. Es sind Holzfenster mit Einfachverglasung vorhanden, Rollläden fehlen komplett. Die Türen sind bauzeittypisch aus Holz, jedoch ist eine umfassende Kernsanierung notwendig, da das Inventar entsorgt, die bauliche Anlage entkernt und Wildwuchs entfernt werden muss.
Energieeffizienz
Energieträger
Einzelofen im Wohnzimmer; keine zentrale Heizungsanlage vorhanden; keine Warmwasseraufbereitung; keine Solarthermieanlage vorhanden.
Lage
Franz-Wieder-Straße 7, 47226 Duisburg, Rheinhausen-Hochemmerich
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 0653 K 0039/ 2024
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Anhänge
Quelle
Alle Angaben ohne Gewähr.