Grundstück mit abrissreifen zweigeschossigen Gebäude bebaut in Rindlas - Bild 1

Grundstück mit abrissreifen zweigeschossigen Gebäude bebaut in Rindlas

Grundstück

Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Stammbach

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Stammbach

132

Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum

Bahnhofstraße 16

0,0863

1324

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück mit abrissreifen zweigeschossigen Gebäude bebaut;
                                                                      
 Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Grundstück
863 m²
BRW: 47 €/m²
Baujahr
1951
vor 75 Jahren
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Einheiten

  • Gewerbe

    leerstehend

    Frühere Herstellung von Textilgewebe, Gebäude abbruchreif

  • Büro

    leerstehend

    Büroräume in Hausnummer 16, heute leerstehend

Flurstücke

  • /nicht angegeben/, Flur 132 - /nicht an-
    863 m²

Zustand

mangelhaft

Die bewerteten Gebäude sind sanierungsbedürftig und ein Abbruch wird empfohlen. Es liegen keine baubehördlichen Beschränkungen oder Beanstandungen vor. Ein Verdacht auf Hausschwamm kann nicht ausgeschlossen werden, jedoch besteht kein Verdacht auf ökologische Altlasten.

  • Renovierungsbedarf

    hoch

    Das zweigeschossige Gebäude auf dem Grundstück ist abrissreif, was auf einen sehr hohen Sanierungsbedarf hinweist.

Grundbuch

Amtsgericht

Hof

Grundbuch

Grundbuch von Stammbach

Lage

Bahnhofstraße 16, 95236 Stammbach

Google Maps

Zusammenfassung

Verkehrswert
40.500 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
K 0052/ 2025
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

    Anhänge

Quelle

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