Einfamilienhaus in Oldenburg - Bild 1
Einfamilienhaus in Oldenburg - Bild 2

Einfamilienhaus in Oldenburg

Haus

(lfd. Nr. 1)
bebautes Grundstück (Wohnhaus mit ehemaligen Stallanbau und Nebengebäuden) in der Stadt Oldenburg (Oldb), Stadtteil Nordmoslesfehn, Nordmoslesfehner Straße 252; gemäß Gutachten: Baujahr 1928, Wohnfläche: ca. 128 m², Aufteilung: Erdgeschoss (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Kammer, Treppenflur, Bad, Toilettenraum, Heizungsraum, Kammer, Flur im ehem. Stallanbau), Obergeschoss (3 Zimmer, Kammer, Küche, Treppenflur), Dachgeschoss (Zimmer, Toilettenraum, Flur, weitere nicht ausgebaute Räumlichkeiten); Garage und Lagerraum, Baujahr: 1964, Nutzfläche: 31 m², Aufteilung: 1 Einstellplatz und Lagerraum
 
(lfd. Nr. 2)
unbebautes Grundstück (Gebäude-und Freifläche) in der Stadt Oldenburg (Oldb), Stadtteil Nordmoslesfehn, Nordmoslesfehner Straße 252.
 

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Wohnfläche
172 m²
1.017 €/m²
Grundstück
172 m²
Baujahr
1928
vor 97 Jahren
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
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Aufteilung

Etage 1

  • Wohnzimmer
  • ehemaliges Schreibzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kammer
  • Küche

Zustand

mangelhaft

Das Gebäude weist Mauerwerksrisse und Absackungen auf, die auf einen Modernisierungsstau hinweisen. Es sind erhebliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsdefizite vorhanden, deren Behebung den Wert der baulichen Anlagen deutlich übersteigt. Der Gebäudebestand wird daher als wertlos eingestuft.

  • Risse

    hoch

    Mauerwerksrisse am Gebäude

  • Schäden

    hoch

    Absackungen am Gebäude

  • Renovierungsbedarf

    hoch

    Modernisierungsstau mit Instandhaltungs- und Instandsetzungsdefiziten

Energieeffizienz

Energieträger

Fernwärme

Wärme-Plus-Vertrag über die EWE

Lage

Nordmoslesfehner Str. 252, 26131 Oldenburg

Google Maps

Zusammenfassung

Verkehrswert
175.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Oldenburg
Aktenzeichen
0034 K 0030/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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Alle Angaben ohne Gewähr.