Einfamilienhaus in Genthin

Haus
Grundstück bebaut mit abrisswürdigem Einfamilienhaus; unbewohnt; Bj. ca. 1900; keine Modernisierung seit 25 Jahren; tlw. unterkellert und tlw. ausgebautes DG; Elektroinstallation und Heizung komplett veraltet; Feuchtigkeitsschäden u.a. an Fassade u. Decke DG; sehr schlechter Bau- u. Unterhaltungszustand; Begutachtung geht von Freilegung aus; Straßenbreite ca. 12 m - Bauvoranfrage bei Neubebauung empfehlenswert; Grenzbebauung durch benachbarte Gebäude; Nebengebäude Stall - Dacheindeckung undicht - und Scheune; teilweise mit Asbest gedeckt

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Grundstück
817 m²
Baujahr
1900
vor 126 Jahren
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Instandhaltung & Modernisierung

Flurstücke

  • Parchen, Flur 11 - 10160
    817 m²

Zustand

mangelhaft

Abrisswürdiges, unbewohntes Einfamilienhaus, sehr schlechter Bau- und Unterhaltungszustand, Elektroinstallation und Heizung komplett veraltet, Feuchtigkeitsschäden an Fassade und Decke DG, Nebengebäude mit undichter Dacheindeckung, teilweise Asbestdeckung. Begutachtung geht von Freilegung aus.

  • Schäden

    hoch

    Abrisswürdiges Einfamilienhaus, sehr schlechter Bau- und Unterhaltungszustand

  • Feuchtigkeit

    hoch

    Feuchtigkeitsschäden u.a. an Fassade und Decke DG

  • Schäden

    hoch

    Elektroinstallation komplett veraltet

  • Schäden

    hoch

    Heizung komplett veraltet

  • Schäden

    mittel

    Nebengebäude Stall, Dacheindeckung undicht

  • Sonstige

    hoch

    Nebengebäude teilweise mit Asbest gedeckt

Energieeffizienz

Energieträger

Heizung komplett veraltet

Grundbuch

Amtsgericht

Burg

Grundbuch

Parchen

Blatt

1430

Bestandsverzeichnis

  • Parchen, Flur 11, Flurstück 10160

    Nr. 1
    817 m²

Lage

Mühlenstraße 6, 39307 Parchen

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Zusammenfassung

Verkehrswert
12.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Burg
Aktenzeichen
0032 K 0012/ 2025
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

    Anhänge

Quelle

Alle Angaben ohne Gewähr.