Ein- oder Zweifamilienhaus in Tangerhütte
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein einseitig angebautes, unterkellertes, eingeschossiges Ein- oder Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie Badanbau. Das Wohnhaus wurde 1932 errichtet und 2010 sowie 2023 modernisiert. Aufgrund von Fertigstellungsdefiziten besteht jedoch keine Bezugsfertigkeit. Die Wohnfläche beträgt nach überschlägiger Berechnung rd. 107 m2. Nach Angabe zum Ortstermin erfolgte ein Umbau zu einem Zweifamilienhaus. Es sind Nebengebäude als Garagen und Schuppen etc. vorhanden.
KI Dokumentenanalyse
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Einheiten
Wohnung
leerstehend107 m²Umbau zu einem Zweifamilienhaus, jedoch keine Bezugsfertigkeit aufgrund von Fertigstellungsdefiziten
Instandhaltung & Modernisierung
Flurstücke
- Tangerhütte, Flur 2 - 1921.175 m²
Zustand
mangelhaftDas Wohnhaus wurde 1932 errichtet und 2010 sowie 2023 modernisiert, weist jedoch aufgrund von Fertigstellungsdefiziten keine Bezugsfertigkeit auf. Es besteht somit Renovierungsbedarf, da das Gebäude nicht bezugsfertig ist. Weitere spezifische Schäden wie Schimmel, Feuchtigkeit oder Risse werden im vorliegenden Ausschnitt nicht genannt.
Lage
Schillerstraße 34, 39517 Tangerhütte
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Stendal
- Aktenzeichen
- 0007 K 0025/ 2024
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Anhänge
Quelle
Alle Angaben ohne Gewähr.