Zwangsversteigerungen: Die wichtigsten Fragen - einfach erklärt
In diesem Beitrag haben wir für Dich die häufigsten Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerungen aufgenommen.

Janek Felsch
Co-Founder und ZV-Experte ·
Der Immobilienkauf per Zwangsversteigerung bietet viele Chancen – jedoch sind einige Dinge zu beachten. Damit Du weißt, worauf es ankommt, haben wir für Dich die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Ideal für alle, die sich schnell und umfassend orientieren möchten. In unserem Blog findest Du zudem zu den jeweiligen Themen detaillierte Beiträge, die Dir einen tieferen Blick ermöglichen.
1. Wer darf bei einer Zwangsversteigerung mitbieten? Jede volljährige und nach BGB geschäftsfähige Person darf bei einer Zwangsversteigerung mitbieten. Hinweis: Auch Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) können Gebote abgeben. Hierzu fährst Du in den weiteren Fragen mehr.
2. Welche Unterlagen brauche ich zum Mitbieten? Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ist unabdinglich. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen ggf. einen gültigen Aufenthaltstitel.
3. Kann ich für jemand anderen mitbieten? Um bei einer Zwangsversteigerung für einen Dritten zu bieten, ist eine notariell beglaubigte Bietvollmacht erforderlich, auch wenn der Dritte der Ehegatte ist. Diese Vollmacht muss als Urschrift oder Ausfertigung im Versteigerungstermin vorgelegt werden.
4. Ist ein gemeinsames Bieten möglich? Ja, aber das Beteiligungsverhältnis muss dem Gericht beim Gebot klar mitgeteilt werden. Bei abwesenden Miteigentümern ist ebenfalls eine Vollmacht nötig.
5. Kann ich für ein Unternehmen mitbieten? Ja, hierzu benötigst Du einen beglaubigten Registerauszug (max. 3 Wochen alt) oder Vollmacht, je nach Rechtsform. Es empfiehlt sich bei geplanter Gebotsabgabe durch ein Unternehmen vorher die entsprechenden Hinweise des jeweiligen Amtsgerichts zu lesen. Zudem benötigt es ca. 2 Wochen von Beantragung bis zum Erhalt eines beglaubigten Registerauszugs. Die Kosten betragen 20,00 EUR.
6. Was ist die Bietsicherheit? Ein finanzieller Nachweis, meist 10 % des Verkehrswerts, um sicherzustellen, dass Gebotsabgebende hinreichend finanziell Leistungsfähig sind. Die Bietsicherheit ist eine wichtige Voraussetzung um Gebote abgeben zu können. Hierzu findest Du in unserem Blog einen gesonderten Beitrag.
7. Wie kann ich die Bietsicherheit leisten? Per Überweisung (rechtzeitig vor Termin), Bankbürgschaft, Bundesbank- oder Verrechnungsscheck. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
8. Wann muss ich die Bietsicherheit leisten? Sofort im Termin wenn ein Verfahrensbeteiligter dies nach Deinem Gebot verlangt. Spätestens dann musst Du den Nachweis erbringen.
9. Was passiert mit der Bietsicherheit nach dem Termin? • Bei Zuschlag: Anrechnung auf Kaufpreis • Ohne Zuschlag: Rückzahlung oder Rückgabe
10. Kann ich mein Gebot zurückziehen? Nein. Gebote sind rechtlich bindend. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
11. Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Zuschlag? Nein. Mit dem Zuschlag bist Du verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Ein Rücktritt ist nicht möglich.
12. Was ist mit bestehenden Mietverhältnissen? Grundsätzlich wird in bestehende Verträge nahtlos eingetreten. Eine Kündigung ist möglich, z. B. bei Eigenbedarf – unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
13. Kann ich das Objekt vorher besichtigen? Im Regelverfahren der Zwangsversteigerung ist eine Besichtigung nicht vorgesehen. Zutritt ist selten möglich und nur mit Zustimmung der Bewohner oder Eigentümer.
14. Wo bekomme ich Objektinformationen? Informationen zum Objekt erhältst Du auf der Inseratsseite eines jeweiligen Zwangsversteigerungsobjektes bei ZVnow. Unsere KI-Gutachtenanalyse fasst Dir alle relevanten Informationen auf einen Blick zusammen. Zudem hast Du Zugriff auf das vollständige Verkehrswertgutachten.
15. Gibt es Garantien oder Gewährleistung? Nein, die Immobilie wird "wie gesehen" erworben. Das Gutachten bietet Orientierung, ersetzt aber keine Besichtigung.
16. Wann muss ich den Kaufpreis zahlen? Die Kaufpreiszahlung erfolgt ca. 6–8 Wochen nach Zuschlag, nach Zahlungsaufforderung des Gerichts. Es sind Zinsen (4 % p. a.) ab Zuschlag bis Zahlung des Kaufpreises zu zahlen.
17. Welche Kosten kommen auf mich zu? • Zuschlagsgebühr (Gericht) • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %) • Grundbucheintragungskosten Die Kosten variieren je nach Bundesland bedingt der Grunderwerbssteuer. Mit dem ZVnow Erwerbskostenrechner kannst Du dir mit wenigen Klicks eine Indikation der Kosten erstellen.
18. Wann werde ich Eigentümer? Nach Feststellung des höchsten Gebots und anschließender Zuschlagserteilung geht das Eigentum an der Immobilie über. Eine Beurkundung durch einen Notar erfolgt nicht. Die Eigentumsumschreibung erfolgt später im Grundbuch.
19. Kann der Versteigerungstermin ausfallen? Ja, z. B. bei Rücknahme des Antrags durch die Verfahrensbeteiligten. Es ist zu empfehlen, interessante Objekte in den ZV-Listen zu speichern und diese regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.
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