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Wertgrenzen bei Zwangsversteigerungen – Praxisbeispiele & Bietstrategie

Wie die 5/10‑ und 7/10‑Wertgrenzen Deine Chancen im ersten Versteigerungstermin beeinflussen – inklusive realistischer Rechenbeispiele.

Janek Felsch

Co-Founder und ZV-Experte ·

Beim ersten Versteigerungstermin gelten zwei wichtige Wertgrenzen, die bestimmen, ob ein Gebot im Termin überhaupt erfolgreich sein kann oder nicht. Diese Regelungen sollen Gläubiger davor schützen, dass Immobilien weit unter dem Verkehrswert verkauft werden. In der Praxis entscheiden sie oft über Erfolg oder Misserfolg Deines Gebots.

Kurz erklärt: Die Wertgrenzen im Überblick

  • 5/10‑Grenze → Mindestens 50 % des Verkehrswerts muss erreicht werden, sonst ist der Zuschlag gesetzlich zu versagen.
  • 7/10‑Grenze → Mindestens 70 % des Verkehrswerts muss erreicht werden, sonst kann ein berechtigter Gläubiger den Zuschlag verweigern.
  • Diese Grenzen gelten vorrangig im 1. Versteigerungstermin.

Praxisbeispiele: So wirken Wertgrenzen im Termin

Damit Du sofort siehst, wie Wertgrenzen in der Praxis funktionieren, hier drei typische Beispiele:

🏡 Beispiel 1 – Eigentumswohnung (Verkehrswert: 100.000 €)

  • 5/10‑Grenze: 50.000 €
  • 7/10‑Grenze: 70.000 €

Praxis‑Szenarien:

  • Du bietest 48.000 € → Zuschlag wird automatisch versagt, weil die 5/10‑Grenze nicht erreicht wird.
  • Du bietest 65.000 € → Gläubiger kann den Zuschlag ablehnen, weil die 7/10‑Grenze nicht erreicht ist.
  • Du bietest 75.000 €Zuschlag möglich, wenn kein höheres Gebot kommt und der Gläubiger nicht ablehnt.

🏘️ Beispiel 2 – Reihenhaus (Verkehrswert: 180.000 €)

  • 5/10‑Grenze: 90.000 €
  • 7/10‑Grenze: 126.000 €

Praxis‑Szenarien:

  • Du bietest 95.000 € → über der 5/10‑Grenze, aber unter 7/10 → Gläubiger kann ablehnen.
  • Du bietest 135.000 € → über beiden Grenzen → Zuschlag ohne Wertgrenzen‑Einwand möglich.

🏢 Beispiel 3 – Zweittermin nach Versagung

Häufig gilt im zweiten Termin: Haben Gericht oder Gläubiger bereits einmal wegen Nichterreichens einer Wertgrenze den Zuschlag versagt, dann fallen die 5/10‑ und 7/10‑Grenzen im Folgetermin weg. Das bedeutet: Du kannst auch weit unter 50 % des Verkehrswerts bieten und einen Zuschlag erhalten, wenn sonst niemand höher bietet. Wichtig ist jedoch, dass das sogenannte Mindestgebot erreicht wird. Dieses dient zur Deckung der Verfahrenskosten.

💡 Tipp aus der Praxis: Selbst wenn Du im ersten Termin unter 5/10 bietest (z. B. 45 %), kann das für Dich eine zukünftige Chance schaffen – wenn dadurch die Wertgrenzen „zerstört“ werden und ein späterer Zuschlag möglich wird.

Wertgrenzen clever nutzen: Strategien & Tipps

  • Im ersten Termin taktisch bieten: Überlege genau, ob Du die 7/10‑Grenze tatsächlich erfüllen musst – manchmal lohnt es sich, den 2. Termin anzustreben.
  • Gläubiger‑Kommunikation: Sprich vorab mit dem betreibenden Gläubiger, welche Mindestforderungen er hat. Auch wenn Du die Wertgrenzen erreichst, kann ein Gläubiger den Zuschlag aus anderen Gründen ablehnen.
  • Nebenkosten im Hinterkopf behalten: Schon beim Bieten solltest Du bedenken, dass zum Meistgebot noch Kaufpreisnebenkosten kommen – und sich Dein finanzieller Spielraum dadurch verkleinert.

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