Leitfaden: Die Sicherheitsleistung
Ohne Sicherheitsleistung kein Gebot – so vermeidest Du teure Fehler vor dem Versteigerungstermin
Janek Felsch
Co-Founder und ZV-Experte ·
Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten will, braucht mehr als nur ein gutes Gebot:
Du brauchst eine Sicherheitsleistung.
Ohne sie darfst Du in vielen Fällen gar nicht erst mitbieten. Wer sich hier nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert, am Versteigerungstag nur zuschauen zu können.
In diesem Beitrag erfährst Du:
- was die Sicherheitsleistung genau ist,
- wie hoch sie ausfällt,
- welche Möglichkeiten es gibt, sie zu erbringen,
- welche Fehler Du unbedingt vermeiden solltest,
- und wann Du Dein Geld zurückbekommst.
Was ist die Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung – häufig auch Bietungssicherheit genannt – ist eine Art finanzielle Absicherung, die Du als Bieter vor oder während der Zwangsversteigerung nachweisen musst.
Sie schützt:
- das Gericht,
- die Gläubiger,
- und das gesamte Verfahren.
Der Hintergrund:
Das Gericht soll sicherstellen, dass nur Personen mitbieten, die im Zuschlagsfall auch tatsächlich in der Lage sind, den Kaufpreis zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage findest Du in § 68 ZVG.
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
In der Regel beträgt die Sicherheitsleistung:
10 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswerts
Wichtig:
Die Höhe richtet sich nicht nach Deinem geplanten Gebot, sondern immer nach dem festgesetzten Verkehrswert der Immobilie.
Beispiel
- Verkehrswert der Immobilie: 200.000 €
- Sicherheitsleistung: 20.000 €
Das bedeutet:
Selbst wenn Du nur planst, 150.000 € zu bieten, musst Du trotzdem die vollen 20.000 € nachweisen können.
Welche Formen der Sicherheitsleistung gibt es?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sicherheitsleistung zu erbringen. Manche sind unkomplizierter als andere.
1. Bundesbankscheck / Verrechnungsscheck
Der Bundesbankscheck ist in der Praxis die häufigste und sicherste Variante.
So funktioniert es:
- Du beantragst den Scheck bei Deiner Hausbank.
- Die Bank stellt einen bestätigten Verrechnungsscheck aus.
- Dieser wird im Versteigerungstermin vorgelegt.
Wichtig:
Plane dafür ausreichend Zeit ein:
- mindestens 5 bis 7 Bankarbeitstage Vorlauf
- besser: deutlich früher
Viele Banken brauchen länger, insbesondere bei größeren Beträgen.
Vorteile:
- hohe Sicherheit
- schnelle Abwicklung im Termin
- häufig problemlos akzeptiert
2. Überweisung an die Gerichtskasse
Du kannst die Sicherheitsleistung auch vorab auf das Konto der zuständigen Gerichtskasse überweisen.
Wichtig:
Der Betrag muss:
- spätestens am Tag des Termins auf dem Gerichtskonto eingegangen sein
Entscheidend ist also der Zahlungseingang, nicht der Überweisungstag.
Darauf solltest Du achten:
- Banklaufzeiten einplanen
- Verwendungszweck korrekt angeben
- Zahlung rechtzeitig auslösen
Vorteile:
- kein Scheck nötig
- einfache digitale Abwicklung
Nachteile:
- Geld ist vorübergehend gebunden
- Rückzahlung dauert meist länger
3. Bankbürgschaft
Eine weitere Möglichkeit ist die Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft.
Hierbei garantiert Deine Bank dem Gericht, im Fall des Zuschlags für Deine Zahlung einzustehen.
Wichtig:
Nicht jedes Gericht akzeptiert diese Form problemlos.
Deshalb gilt:
Vorher unbedingt beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.
Vorteile:
- kein Kapitalabfluss vorab
Nachteile:
- höherer Abstimmungsaufwand
- nicht überall akzeptiert
Welche Fehler solltest Du unbedingt vermeiden?
Gerade bei der Sicherheitsleistung passieren häufig vermeidbare Fehler. Diese solltest Du kennen.
Fehler 1: Bargeld mitbringen
Ein Klassiker – und leider nutzlos.
Bargeld wird bei Zwangsversteigerungen nicht akzeptiert.
Ebenso ausgeschlossen sind:
- normale Schecks
- EC-Karten
- Kreditkarten
Hier gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Fehler 2: Zu spät vorbereiten
Viele Interessenten kümmern sich erst kurz vor dem Termin um die Sicherheitsleistung.
Das ist riskant.
Gerade beim Bundesbankscheck gilt:
- Banken brauchen Bearbeitungszeit
- interne Freigaben kosten Zeit
- Feiertage und Wochenenden verzögern Prozesse
Unser Tipp:
Sobald Du ein interessantes Objekt gefunden hast:
Kümmere Dich parallel um Finanzierung und Sicherheitsleistung.
Fehler 3: Falschen Betrag ansetzen
Ein häufiger Denkfehler:
Viele orientieren sich an ihrem geplanten Gebot statt am Verkehrswert.
Das ist falsch.
Die Sicherheitsleistung richtet sich immer nach:
dem festgesetzten Verkehrswert im Gutachten
Deshalb solltest Du:
- das Gutachten prüfen
- den Verkehrswert sauber notieren
- den korrekten Sicherheitsbetrag berechnen
Wann bekommst Du die Sicherheitsleistung zurück?
Die gute Nachricht:
Wenn Du keinen Zuschlag erhältst, bekommst Du Deine Sicherheitsleistung vollständig zurück.
Wie schnell das passiert, hängt von der gewählten Form ab.
Beim Bundesbankscheck
Wenn Du nicht erfolgreich bist:
- händigt Dir das Gericht den Scheck in der Regel direkt nach dem Termin wieder aus
Das ist die schnellste Variante.
Bei Überweisung
Wenn Du per Überweisung gezahlt hast:
- erfolgt die Rückzahlung durch das Gericht
Wichtig:
Die Rücküberweisung kann:
- einige Tage,
- teilweise aber auch mehrere Wochen dauern.
Beim Zuschlag
Wenn Du den Zuschlag erhältst:
- wird die Sicherheitsleistung auf den Kaufpreis angerechnet.
Das bedeutet:
Du zahlst später nur noch die verbleibende Differenz.
Praktische Tipps für Deine Vorbereitung
Damit am Versteigerungstag alles reibungslos läuft, beachte diese Punkte:
- Kümmere Dich frühzeitig um die Sicherheitsleistung.
- Prüfe den Verkehrswert genau.
- Kläre mit Deiner Bank Bearbeitungszeiten.
- Informiere Dich beim Gericht über akzeptierte Formen.
- Plane Puffer ein – zeitlich und finanziell.
- Halte alle Unterlagen griffbereit.
Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass Du im Termin ruhig und souverän agieren kannst.
Fazit
Die Sicherheitsleistung ist kein kompliziertes Thema – aber sie erfordert Planung.
Wer sich rechtzeitig kümmert, spart sich Stress und kann sich im Versteigerungstermin voll auf das Wesentliche konzentrieren:
ein gutes Gebot abzugeben.
Der Bundesbankscheck ist in vielen Fällen die sicherste und praktischste Lösung. Wichtig ist vor allem, dass Du früh genug startest.
Denn am Ende gilt:
Ohne Sicherheitsleistung kein Gebot – so einfach ist das.
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