

Zweifamilienhaus in Mühlhausen/Thüringen
HausMehrfamilienhaus
Objekt 1: Die Grundstücke 91/7, 355/89 und 91/9 bilden eine wirtschaftliche Einheit. Zweifamilienhaus mit Nebengelass Die Einsichtnahme des Gutachtens wird empfohlen. | Objekt 2: | Objekt 3:
GrundstückLandwirtschaftsflächeGebäudeFreiflächeMühlhausenZweifamilienhausVerkehrswertSicherheitsleistungGutachtenÖffentliche Versteigerung
KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Jetzt 2 Monate kostenlos nutzen!
Wohnfläche
185 m²
1.389 €/m²
Grundstück
448 m²
574 €/m²
- Zusammenfassung
- Die Grundstücke 91/7, 355/89 und 91/9 in Mühlhausen bilden eine wirtschaftliche Einheit mit einem Verkehrswert von 89.000,00 €. Die Flächen umfassen landwirtschaftliche Flächen sowie Gebäude und Freiflächen und sind insgesamt 831 m² groß.
- Allgemeine Beschreibung
- Das Objekt besteht aus mehreren Grundstücken, darunter landwirtschaftliche Flächen und Gebäude. Die Grundstücke befinden sich in der Lutterothstraße in Mühlhausen. Der Zustand der Gebäude und Freiflächen ist nicht näher beschrieben. Eine Einsichtnahme des Gutachtens wird empfohlen. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
- Nutzungsart
- Zweifamilienhaus
- Baujahr
- 1962
- Nutzfläche
- 198 m²
- Baubeschreibung
- Das Objekt ist ein Zweifamilienhaus mit Nebengelass. Es bietet Platz für zwei separate Wohneinheiten. Die genaue Ausstattung und der Zustand der Innenräume sind nicht spezifiziert. Informationen zu weiteren baulichen Merkmalen liegen nicht vor.
- Heizung
- Gasheizung
Lage
Lutterothstraße 25, 99974 Mühlhausen
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- 257.000 €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Mühlhausen
- Aktenzeichen
- 0006 K 0033/ 2023
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Quelle
Sie sind Eigentümer/Gläubiger und möchten das Versteigerungsergebnis durch weitere Informationen positiv beeinflussen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Alle Angaben ohne Gewähr.