Wohnhaus in Naila
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Naila
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
Naila
1520/9
Wohnhaus, Hofraum, Garten
Jägersteig 1
0,0420
5151
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnhaus;
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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- Zusammenfassung
- Das Objekt befindet sich in Naila, Jägersteig 1, und umfasst ein Wohnhaus mit einer Wohnfläche von 213,63 m². Der Verkehrswert beträgt 173.000 Euro, basierend auf einer Sachwertermittlung.
- Allgemeine Beschreibung
- Das Wohnhaus wurde 1963 erbaut und besteht aus Ziegelmauerwerk sowie Stahlbetonmassivbauweise. Die Außenwände sind verputzt, und die Fassade ist teilweise mit Platten verkleidet. Die Dächer sind als Satteldach mit einer Neigung von etwa 45 Grad konstruiert. Das Gebäude weist einige Baumängel und Schäden auf, die mit 14.939,90 Euro beziffert werden. Die Treppen sind aus verschiedenen Materialien gefertigt, darunter Naturstein und Beton.
- Nutzungsart
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1963
- Wohnfläche
- 213,63 m²
- Wohnräume
- Das Gebäude umfasst Wohnräume, Küche und Sanitärräume.
- Nutzfläche
- 0 m²
Lage
Jägersteig 1, 95119 Naila
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- 173.000 €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- K 0079/ 2023
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Gutachten1.pdf
- Terminsbestimmung
Anhänge
Quelle
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