Unbebautes Grundstück in Remagen
Gegenstand der vorliegenden Verkehrswertermittlung ist die Bewertung eines unbebauten Grundstücks in Randlage von Remagen, Stadtteil Kripp. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung hanelt es sich weitestgehend um eine Wiesenfläche. Für die Lage des Bewertungsobjektes besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser sieht straßenseitig ein Baufenster vor.
Der hintere Grundstücksbereich, der nicht bebaubar ist, wurde als hausnahes Gartenland bewertet. Dem Bewertungsgrundstück ist ein schmales Flurstück vorgelagert (69/2), das sich in öffentlicher Hand befindet.
Festsetzungen im Bebauungsplan 20.03/15 "Batterieweg" vom 14.12.2000:
Art der baulichen Nutzung: WA-allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl GRZ 0,4
Geschossflächenzahl GFZ 0,8
Zahl der Vollgeschosse II
sonstige Festsetzungen: Einzel- und Doppelhäuser
- Satteldach/Walmdach
- Dachneigung 25 bis 45 Grad
Anmerkung: Bezüglich weiterer, evtl. verkehrswertbeeinflussender Festsetzungen ist der rechtsgültige Bebauungsplan bei der Stadt Remagen einzusehen.
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- Zusammenfassung
- Das unbebaute Grundstück befindet sich in Randlage von Remagen, Stadtteil Kripp, und hat eine Größe von 1.000 m². Der Verkehrswert beträgt 185.000,00 €. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht die Nutzung als allgemeines Wohngebiet vor.
- Allgemeine Beschreibung
- Das Grundstück ist weitestgehend als Wiesenfläche ausgewiesen und verfügt über ein schmales Flurstück, das sich in öffentlicher Hand befindet. Der Bebauungsplan erlaubt die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern mit bestimmten Dachformen und Neigungen. Der hintere Teil des Grundstücks ist als hausnahes Gartenland bewertet und nicht bebaubar. Die Festsetzungen im Bebauungsplan beinhalten eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8. Die Lage des Objekts ist durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert.
- Nutzungsart
- Erholungsfläche
- Nutzungsstatus
- leerstehend
- Grundstücksfläche
- 1.312 m²
- Grundstückszuschnitt
- regelmäßige Grundstücksform
- Baubeschreibung
- Das Objekt handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Randlage von Remagen, Stadtteil Kripp. Es ist als Erholungsfläche ausgewiesen und weist eine wiesenähnliche Fläche auf. Der hintere Grundstücksteil ist nicht bebaubar und wurde als hausnahes Gartenland bewertet. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt vor, der die Nutzung als allgemeines Wohngebiet vorsieht. Die Festsetzungen erlauben den Bau von Einzel- und Doppelhäusern.
Lage
Mittelstraße, 53424 Remagen, Kripp
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- 185.000 €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Sinzig
- Aktenzeichen
- 0006 K 0017/ 2024
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Quelle
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