Teileigentum an ungenutzten Nebenräumen in Brilon

Sonstiges

Laut Wertgutachten handelt es sich um Teileigentum an ungenutzten Nebenräumen im Erdgeschoss einer größeren Wohnanlage. Sie sind noch nicht ausgebaut und befinden sich seit 1974 im Rohbau, Nutzfläche etwa 93 qm.
Das Wertgutachten liegt nur in einfacher Schriftform und nicht in elektronischer Form vor. Es kann bei Bedarf zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei Gericht eingesehen werden

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Zusammenfassung
Es handelt sich um einen 164,731 Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Brilon mit einer Größe von 4.670 m². Der Verkehrswert wurde auf 1,00 € festgesetzt, und die ungenutzten Nebenräume im Erdgeschoss sind seit 1974 im Rohbau.
Allgemeine Beschreibung
Das Objekt umfasst Teileigentum an ungenutzten Nebenräumen in einer größeren Wohnanlage. Die Nebenräume sind im Erdgeschoss des Hauses 4, Nr. 39 des Aufteilungsplans verortet. Die Flächen sind seit 1974 im Rohbau und wurden noch nicht ausgebaut. Die Eintragung des Miteigentums erfolgte am 25. April 1973. Das Sondereigentum ist durch verschiedene Rechte beschränkt.
Nutzungsart
Wohnung
Nutzungsstatus
ungenutzt
Baujahr
1973
Wohnräume
Die Nebenräume im Erdgeschoss sind ungenutzt und im Rohbau.
Nutzfläche
93 m²

Lage

Rübezahlweg 32 - 38, 59929 Brilon, Gudenhagen

Zusammenfassung

Verkehrswert
1 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Brilon
Aktenzeichen
0010 K 0004/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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