Teileigentum an der Saunaanlage in Brilon

Sonstiges

Laut Wertgutachten handelt es sich um Teileigentum an der Saunaanlage im Kellergeschoss einer größeren Wohnanlage. Die Saunaanlage ist noch nicht ausgebaut und befindet sich seit 1974 im Rohbau, Nutzfläche etwa 99 qm.
Das Wertgutachten liegt nur in einfacher Schriftform und nicht in elektronischer Form vor. Es kann bei Bedarf zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei Gericht eingesehen werden.

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Zusammenfassung
Es handelt sich um Teileigentum an einer Saunaanlage im Kellergeschoss einer größeren Wohnanlage in Brilon. Die Größe des Grundstücks beträgt 4.670 m², während die Nutzfläche der Saunaanlage etwa 99 m² beträgt. Der Verkehrswert wurde auf 1,00 Euro festgesetzt.
Allgemeine Beschreibung
Die Saunaanlage befindet sich seit 1974 im Rohbau und ist noch nicht ausgebaut. Das Teileigentum ist mit Sondereigentumsrechten verbunden. Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.02.2024 im Grundbuch eingetragen. Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußertung ist erforderlich, kann jedoch in bestimmten Fällen ersetzt werden. Das Objekt ist Teil einer größeren Wohnanlage und bietet Potenzial für zukünftige Entwicklungen.
Nutzungsart
Wohn- und Geschäftshaus
Nutzungsstatus
leer stehend
Baujahr
1973
Nutzfläche
99 m²
Grundstücksfläche
4.670 m²

Lage

Rübezahlweg 32 - 38, 59929 Brilon, Gudenhagen

Zusammenfassung

Verkehrswert
1 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Brilon
Aktenzeichen
0010 K 0002/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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