Reihenhaus, einseitig angebaut mit Garagenreihe und zwei unbebauten Grundstücken in Neunkirchen
Grundstücke bebaut mit einem einseitig angebauten, zweigeschossigen Reihenhaus (Flurstück 123/3) mit Garagenreihe (Flurstück 120/4) und zwei unbebauten Grundstücken (Weg: Flurstück 120/3; Gartenland: Flurstück 121/4)
Reihenhaus besteht aus KG, EG, OG und DG; Baujahr ca. 1957,
Garagenreihe besteht aus 1 Einzelgarage und 1 Doppelgarage; sind evtl. vermietet
Es fand lediglich eine Außenbesichtigung statt. Objekt stand zum Zeitpunkt der Wertermittlung wahrscheinlich seit längerer Zeit leer (unbewohnt).
Allgemeinbeurteilung des Wohnhauses: gravierender Reparatur- und Unterhaltungsstau mit mangelhaftem Brandschutz
KI Dokumentenanalyse
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Einheiten
Wohnung
leerstehendReihenhaus mit gravierendem Reparatur- und Unterhaltungsstau, mangelhaftem Brandschutz, vermutlich 2
Zustand
mangelhaftDas Wohnhaus weist einen gravierenden Reparatur- und Unterhaltungsstau auf und verfügt über einen mangelhaften Brandschutz. Es wurde lediglich eine Außenbesichtigung durchgeführt, da das Objekt zum Zeitpunkt der Wertermittlung wahrscheinlich seit längerer Zeit leer und unbewohnt war. Weitere Details zu Schimmel, Feuchtigkeit oder Rissen sind nicht angegeben.
Renovierungsbedarf
hochGravierender Reparatur- und Unterhaltungsstau am Wohnhaus
Sonstige
hochMangelhafter Brandschutz im Wohnhaus
Lage
Rohnstr. 3 und Ludwigstr. (ohne Hausnr.), 66540 Neunkirchen, Hangard
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Neunkirchen
- Aktenzeichen
- 0007 K 0006/ 2024
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Anhänge
Quelle
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