Einfamilienhaus in Genthin

Haus

Grundstück bebaut mit unbewohnbarem, nicht nutzbarem, zweigeschossigem Wohnhaus mit Anbau (BJ ca. 1900, Aufstockung ca. 1980er Jahre, Leerstand seit 8 Jahren, unterdurchschnittlicher Zustand, Anbau in Teilen bereits zusammengefallen) und Nebengebäuden/Schuppen (unterdurchschnittlicher Zustand) verwahrloste Außenanlagen stark verwahrloster, vermüllter, verschmutzter Gesamtzustand! Bauliche Anlagen wurden als abrissbedürftig eingestuft. Aktuell kein Stromanschluss! 

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Grundstück
877 m²
Baujahr
1900
vor 125 Jahren
Innenbesichtigung
Nein
nicht durchgeführt
Nutzungsstatus
leerstehend
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Flurstücke

  • Genthin, Flur 6 - 10563
    877 m²

Zustand

mangelhaft

Das zweigeschossige Wohnhaus ist unbewohnbar und nicht nutzbar, mit einem Anbau, der teilweise bereits zusammengefallen ist. Die Nebengebäude und Schuppen befinden sich in unterdurchschnittlichem Zustand, die Außenanlagen sind verwahrlost, stark vermüllt und verschmutzt. Die baulichen Anlagen wurden als abrissbedürftig eingestuft, aktuell besteht kein Stromanschluss.

  • Schäden

    hoch

    Anbau in Teilen bereits zusammengefallen

  • Schäden

    mittel

    Nebengebäude/Schuppen in unterdurchschnittlichem Zustand

  • Renovierungsbedarf

    hoch

    Leerstand seit 8 Jahren, unterdurchschnittlicher Zustand des Wohnhauses

  • Schäden

    hoch

    Bauliche Anlagen als abrissbedürftig eingestuft

  • Sonstige

    hoch

    Verwahrloste Außenanlagen, stark verwahrloster, vermüllter, verschmutzter Gesamtzustand

  • Sonstige

    hoch

    Aktuell kein Stromanschluss

Grundbuch

Amtsgericht

Burg

Grundbuch

Grundbuch von Genthin

Blatt

7495

Bestandsverzeichnis

  • Genthin, Flur 6, Flurstück 10563

    Nr. 2
    877 m²

Lage

Karower Straße 23, 39307 Genthin

Google Maps

Zusammenfassung

Verkehrswert
9.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Burg
Aktenzeichen
0032 K 0059/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

    Anhänge

Quelle

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Alle Angaben ohne Gewähr.