Einfamilienhaus in Genthin
Grundstück bebaut mit unbewohnbarem, nicht nutzbarem, zweigeschossigem Wohnhaus mit Anbau (BJ ca. 1900, Aufstockung ca. 1980er Jahre, Leerstand seit 8 Jahren, unterdurchschnittlicher Zustand, Anbau in Teilen bereits zusammengefallen) und Nebengebäuden/Schuppen (unterdurchschnittlicher Zustand) verwahrloste Außenanlagen stark verwahrloster, vermüllter, verschmutzter Gesamtzustand! Bauliche Anlagen wurden als abrissbedürftig eingestuft. Aktuell kein Stromanschluss!
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Flurstücke
- Genthin, Flur 6 - 10563877 m²
Zustand
mangelhaftDas zweigeschossige Wohnhaus ist unbewohnbar und nicht nutzbar, mit einem Anbau, der teilweise bereits zusammengefallen ist. Die Nebengebäude und Schuppen befinden sich in unterdurchschnittlichem Zustand, die Außenanlagen sind verwahrlost, stark vermüllt und verschmutzt. Die baulichen Anlagen wurden als abrissbedürftig eingestuft, aktuell besteht kein Stromanschluss.
Schäden
hochAnbau in Teilen bereits zusammengefallen
Schäden
mittelNebengebäude/Schuppen in unterdurchschnittlichem Zustand
Renovierungsbedarf
hochLeerstand seit 8 Jahren, unterdurchschnittlicher Zustand des Wohnhauses
Schäden
hochBauliche Anlagen als abrissbedürftig eingestuft
Sonstige
hochVerwahrloste Außenanlagen, stark verwahrloster, vermüllter, verschmutzter Gesamtzustand
Sonstige
hochAktuell kein Stromanschluss
Grundbuch
Amtsgericht
Burg
Grundbuch
Grundbuch von Genthin
Blatt
7495
Bestandsverzeichnis
Genthin, Flur 6, Flurstück 10563
Nr. 2877 m²
Lage
Karower Straße 23, 39307 Genthin
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Burg
- Aktenzeichen
- 0032 K 0059/ 2024
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Anhänge
Quelle
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