




Einfamilienhaus in Schöpstal
zu lfd. Nr. 1: Grünfläche mit erheblichem Baumbewuchs. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren dient dieses Grundstück als Tauschfläche und ist mit Abschluss des Verfahrens nicht mehr dem Versteigerungsobjekt zuzuordnen. Statt dessen kommt ein neues Flurstück mit Flurstücksbezeichnung 182 hinzu, das als Wegefläche zur Erschließung des Bewertungsgrundstück Charlottenhof 2a dient.
zu lfd. Nr. 2: Bisheriges Flst. 25 bebaut mit Einfamilienhaus, Baujahr Mitte des 19. Jh, mit angrenzender Scheune sowie mehreren Nebengebäuden; Teil einer ehem. Hofanlage. Bei Begutachtung war das Gebäude in einem überwiegend einfach ausgestatteten, mit mehreren Mängeln und Schäden behafteten Zustand, das Grundstück selbst war überwiegend gepflegt. Im Rahmen der Flurbereinigung werden die Grundstücksgrenzen angepasst, künftiges Flurstück 184.
Bisheriges Flst. 17 genutzt als Grünfläche mit Baumbewuchs, bisher nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden die Grundstücksgrenzen angepasst. Künftiges Flurstück 173.
Die Teilnehmergemeinschaft der ländlichen Neuordnung S 127 - Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd - weist darauf hin, dass ein Erwerber von Grundstücken in einem Flurbereinigungsverfahren das bisher durchgeführte Verfahren nach § 15 FlurbG gegen sich gelten lassen muss. Der Erwerber tritt in den Verhandlungsstand mit allen Rechten und Pflichten eines Teilnehmers in das Verfahren ein. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes sind Änderungen an der im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung nicht mehr möglich.
Besitz und Nutzung sind übergegangen, der vereinbarte Geldausgleich wurde bereits gezahlt.
KI Dokumentenanalyse
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Instandhaltung & Modernisierung
Flurstücke
- Kunnersdorf, Flur 17 - 173693 m²
- Kunnersdorf, Flur 25 - 1842.595 m²
Zustand
mangelhaftDas Wohnhaus weist eine einfache und teilweise technisch überalterte Ausstattung auf, mit Mängeln im Gebäudeinneren und an den Fassaden. Baurechtlich besteht kein rechtmäßiger Zustand, u.a. durch Überbauungen und fehlende Brandwände. Das angrenzende Scheunengebäude ist technisch überaltert und schadhaft, es sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten in den nächsten Jahren erforderlich.
Schäden
mittelMängel im Gebäudeinneren sowie im Außenbereich an den Fassaden vorhanden
Sonstige
hochTeil des Treppenhauses befindet sich auf dem Nachbargrundstück
Sonstige
hochTüröffnungen zum Nachbargrundstück vorhanden
Sonstige
hochfehlende Brandwände
Schäden
hochScheunengebäude in einem einfachen, mit mehreren Mängeln und Schäden behafteten sowie technisch überalterten Zustand
Renovierungsbedarf
hochumfangreiche Instandsetzungsarbeiten am Scheunengebäude in den nächsten Jahren erforderlich
Sonstige
mittelAusstattung insgesamt als einfach und teilweise technisch überaltert einzuschätzen
Lage
Charlottenhof 2a, 02829 Schöpstal, Kunnersdorf
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Görlitz
- Aktenzeichen
- 0004 K 0024/ 2024
- Art
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Anhänge
Quelle
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