




Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden in Gröningen
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Gröningen Blatt 3476 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Gröningen, Flur 9, Flurstück 5/5
Wohnbaufläche, Grünanlage, Magdeburger Straße 13
Größe: 2.162 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte und Nebengebäuden bebaut. Das Wohngebäude wurde wahrscheinlich 1936 errichtet, mit einer Erweiterung im EG zu einem späteren Zeitpunkt und besteht aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude ist unterkellert. Der Spitzboden ist ausgebaut. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 116 m². Es sind Bauschäden und Baumängel mit hohen Abnutzungserscheinungen an dem Gebäude vorhanden. Der Unterhaltungszustand ist sehr mangelhaft. An Nebengebäuden sind eine Waschküche, zwei Garagen und ein Stall bzw. Scheune vorhanden. Der Stall ist abbruchreif. An der Waschküche sind größere Bauschäden und Baumängel vorhanden. Bei Erdeingriffen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Es sind Asbesteindeckungen und Haus- und Sperrmüll vorhanden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.03.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 76.000,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Gartenstraße 1, Haus 2, Zimmer 47) zu den üblichen Geschäftszeiten (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 4/25 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
KI Dokumentenanalyse
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Lage
Magdeburger Straße 13, 39397 Gröningen
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Oschersleben
- Aktenzeichen
- 0015 K 0004/ 2025
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Anhänge
Quelle
ZVG.comAlle Angaben ohne Gewähr.