
1-Zimmer-Wohnung in Rosenheim
1-Zimmer-Wohnung im 4. OG samt Kellerabteil (Wfl. ca. 32,23 qm, Bj. ca. 1967);
KI Dokumentenanalyse
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Einheiten
Wohnung
selbst bewohnt32.24 m²1-Zimmer-Wohnung Nr. 24, 4. Obergeschoss, Kellerabteil Nr. 24, wohnlich -Eigennutzung-
Gewerbe
eine Gewerbeeinheit im EG
Instandhaltung & Modernisierung
Aufteilung
Etage 0
- Flur 3,2 m²
- Bad/WC 3,8 m²
- Wohnen/Schlafen 21,5 m²
- Küche 3,7 m²
Flurstücke
- Rosenheim, Flur 1 - 1589/19520 m² Anteil 26/1000= 13,52m²
Zustand
Das Gutachten stellt fest, dass keine fachbezogenen Untersuchungen zu Bauschäden oder Baumängeln durchgeführt wurden und somit keine baufachliche Stellungnahme vorliegt. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums sowie in der Wohnung wurden bei der Ortsbesichtigung keine bewertungsrelevanten Mängel oder Schäden festgestellt, und die Hausverwaltung bestätigte, dass keine Schäden bekannt sind. Eine technische Untersuchung auf nachhaltige Tauglichkeit der Baustoffe oder auf Schädlingsbefall wurde nicht,
Energieeffizienz
Energieträger
Heizung wurde im Jahre 1992 modernisiert; laut Energieausweis aus 1992
Grundbuch
Grundbuch
Grundbuch von Rosenheim
Blatt
15211
Bestandsverzeichnis
, Flur , Flurstück 1589/19
520 m² Anteil: 26/1.000 (2,6%)
Abteilung II - Lasten und Beschränkungen
Zwangsversteigerungsvermerk
Lastendie Zwangsversteigerung ist angeordnet
Lage
Papinstr. 4, 83022 Rosenheim
Zusammenfassung
- Amtsgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- K 0008/ 2024
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Anhänge
Quelle
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Alle Angaben ohne Gewähr.