Kaufnebenkosten bei Zwangsversteigerungen
Erfahre mit welchen Kaufnebenkosten Du bei Zwangsversteigerungen rechnen musst.

Janek Felsch
Co-Founder und ZV-Experte ·
Im Unterschied zum klassischen Immobilienkauf entfallen bei einer Zwangsversteigerung zwar die Notarkosten für den Kaufvertrag, dennoch gibt es einige Kaufnebenkosten, die Du einplanen solltest.
In diesem Beitrag haben wir alle relevanten Kostenpositionen zusammengefasst. Mit unserem Nebenkostenrechner kannst Du zudem innerhalb kürzester Zeit eine indikative Berechnung der Nebenkosten auf Projektebene erstellen.
Übersicht Kaufnebenkosten bei Zwangsversteigerungen
- Grunderwerbssteuer zw. 3,5-6,5% je nach Bundesland
- Grundbuch- und Eintragungsgebühr ca. 0,5% des Verkehrswertes
- Zuschlagsgebühr ca. 0,5% des festgestellten Meistgebots
- Zinsen 4% p.A. ab Datum der Zuschlagserteilung bis Kaufpreiszahlung
Beispiel zu Kaufnebenkosten anhand des ZVnow-Erwerbskostenrechners:

1. Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer fällt auf das festgestellte Meistgebot an. Je nach Bundesland liegt sie aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %. Beispiel: In Bayern beträgt sie 3,5 %, in Berlin hingegen 6,0 %.
2. Grundbuch- und Eintragungsgebühr
Für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch berechnet das Grundbuchamt Gebühren. Diese richten sich in der Regel nach dem Verkehrswert der Immobilie und betragen ca. 0,5 % (§§ 46, 47, Nr. 14110 GNotKG).
3. Zuschlagsgebühr
Die Zuschlagsgebühr ist eine Gerichtsgebühr, die für den Erwerb einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung anfällt. Sie richtet sich nach dem Meistgebot und wird nach einer Kostenordnung berechnet (§ 34 GKG, Nr. 2214 GKG). Sie liegt bei ca. 0,5% des Meistgebots.
4. Zinsen Ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung (i.d.R. innerhalb von ca. 6-8 Wochen) fallen auf das Meistgebot gesetzliche Zinsen an, derzeit in Höhe von 4 % jährlich.
5. Notarkosten Gute Nachricht: Für den Kaufvertrag selbst fallen keine Notarkosten an – denn der Zuschlagsbeschluss des Gerichts ersetzt diesen. Insofern ist eine Beurkundung nicht notwendig.
6. Grundpfandrechtskosten (bei Finanzierung) Falls du den Kauf über eine Bank finanzierst und dafür ein Grundpfandrecht (z.B. eine Grundschuld) eintragen lässt, entstehen hierfür weitere Notar- und Eintragungskosten
Wichtige Hinweise zur Kalkulation
- Individuelle Unterschiede: Die konkreten Nebenkosten können je nach Objekt, Standort und persönlicher Finanzierungssituation leicht variieren
- Sorgfältige Vorbereitung: Um Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon vor der Versteigerung eine detaillierte Kostenübersicht zu erstellen. So weißt du, was dich im Erfolgsfall finanziell erwartet.
- Beratung sinnvoll: Gerade bei der Berechnung von Steuer- und Grundbuchkosten oder beim Thema Finanzierung kann eine Rücksprache mit einem Notar oder Steuerberater sinnvoll sein.