Gebotsabgabe bei Zwangsversteigerungen: Das musst Du beachten!
Erfahre in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen Du zur Abgabe von Geboten bei einer Zwangsversteigerung erfüllen musst.

Janek Felsch
Co-Founder und ZV-Experte ·
Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten möchte, muss neben der Stellung einer Bietsicherheit (Blog) bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ein entsprechendes Erstgebot und nachfolgende zugelassen werden.
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Du typische Fehler vermeidest.
Wichtig für eine Gebotsabgabe
- Zur Gebotsabgabe berechtigter Kreis: Sowohl natürliche Personen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind, als auch juristische Personen (z.B. GmbH) oder Personengesellschaften (GbR, KG) sind zur Gebotsabgabe berechtigt.
- Die richtige Legitimation ist entscheidend: Als natürliche Person** muss man sich immer mittels Personalausweis oder Reisepass legitimieren, egal ob ich als Privatperson oder als Vertreter einer juristischen Person agiere. Sofern ein Gebot als juristische Person (z.B. GmbH) abgegeben werden soll, ist zudem die Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszugs notwendig. Lese hierzu im unteren Teil alle Details!
- Nicht nur die Legitimation ist entscheidend: Auch das Stellen einer Bietsicherheit ist erforderlich, zwar nicht zur Abgabe eines Gebots, aber zur Akzeptanz eines Gebots durch den jeweilig betreibenden Gläubiger Dieser verlangt in der Regel nach Gebotsabgabe den Nachweis der Bietsicherheit. Lese hierzu unseren Blog zum Thema Bietsicherheit bei Zwangsversteigerungen um optimal vorbereitet zu sein.
Wer darf bei einer Versteigerung mitbieten?
Grundsätzlich dürfen
- natürliche Personen, also jede volljährige und geschäftsfähige Person sowie
- Unternehmen und Vereine, also juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG) oder Personengesellschaften (z.B. GbR, KG)
bei einer Zwangsversteigerung mitbieten.
Legitimation: natürliche vs. juristische Person
Bei Abgabe eines Erstgebots fragt der zuständige Rechtspfleger nach einer entsprechenden Legitimation, die zur Gebotsabgabe befähigt.
Hierbei ist es wichtig wie folgt zu unterscheiden:
1. Gebotsabgabe als Privatperson
Legitimation durch gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wichtig ist hierbei, dass Führerschein oder ähnliche Dokumente vom Gericht nicht akzeptiert werden.
2. Gebotsabgabe als juristische Person
Sofern als juristische Person (z.B. GmbH, AG) ein Gebot abgeben werden soll, erfolgt die Vertretung bzw. Gebotsabgabe durch den gesetzlichen Vertreter.
Folgende Legitimationsschritte sind notwendig:
- beglaubigter Handelsregisterauszug, dieser darf maximal 3 Wochen alt sein und ist rechtzeitig beim zuständigen Registergericht zu beantragen. Die Bearbeitungszeit dauert im Standardprozess ca. 7-10 Tage inkl. Postlaufzeiten. Kostenpunkt: 20,00 EUR.
- Legitimation des gesetzlichen Vertreters Durch gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Die Bietvollmacht
Eine Bietvollmacht bei einer Zwangsversteigerung ermächtigt eine andere Person, in Ihrem Namen Gebote abzugeben, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist.
Die Bietvollmacht muss öffentlich beglaubigt sein, in der Regel durch einen Notar, und muss spezifische Angaben zur Versteigerung und den Befugnissen des Bevollmächtigten enthalten.
Was ist eine Bietvollmacht?
Eine Bietvollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht, die es einer Person ermöglicht, bei einer Zwangsversteigerung für eine andere Person Gebote abzugeben und die damit verbundenen rechtlichen Schritte zu unternehmen.
Wann wird eine Bietvollmacht benötigt?
Die Bietvollmacht wird immer dann benötigt, wenn ein Interessent nicht persönlich an der Zwangsversteigerung teilnehmen kann und stattdessen eine Vertrauensperson mit der Abgabe von Geboten beauftragen möchte. Dies gilt auch für Ehepartner, wenn diese nicht gemeinsam an der Versteigerung teilnehmen können.
Die Bietvollmacht sollte im Original oder als Ausfertigung vorgelegt werden, beglaubigte Kopien sind nicht ausreichend. Für juristische Personen ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich.
Es ist ratsam, sich vorab über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Amtsgerichts zu informieren.
Fazit
Die Gebotsabgabe bei einer Zwangsversteigerung ist kein Hexenwerk – aber sie verlangt Vorbereitung, insbesondere wenn als juristische Person geboten werden soll. Wer alle Voraussetzungen erfüllt und seine Strategie kennt, hat beste Chancen auf einen Zuschlag.