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Unbebautes Grundstück mit abbruchreifem ehemaligen Wohnhaus in Hartenstein

HausGrundstück

lt. Gutachten:
unbebautes Grundstück mit abbruchreifem ehemaligen Wohnhaus, ca. 1691 errichtet als Zollbeamtenwohnhaus, später Gaststätte, Gebäude im Außenbereich, Denkmalschutz besteht

ehemaliges WohnhausDenkmalschutzabbruchreifverwahrlostAußenbereichEinsturzgefahrGrünflächeAltlastenverdachtBauschuttBaumängel

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Zusammenfassung
Das Objekt ist ein ehemaliges Wohnhaus in Zschocken mit einer Grundstücksgröße von 1.320 m² und einem Verkehrswert von 4.000 Euro. Aufgrund des stark verwahrlosten Zustands und der Einsturzgefahr ist eine wirtschaftliche Nutzung nicht möglich, lediglich eine Nutzung als Grünfläche könnte in Betracht gezogen werden.
Allgemeine Beschreibung
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist stark beschädigt, mit nur noch drei Außenmauern und teilweise der Decke vorhanden. Der gesamte Zustand des Anwesens ist verwahrlost, und das Grundstück ist verwildert. Im Jahr 2006 wurde die Nutzung des Objektes behördlich untersagt, und 2018 wurde der Dachstuhl entfernt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es besteht ein Altlastenverdacht, jedoch keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis. Eine wirtschaftliche Nutzung ist aufgrund des hohen Aufwands und der Gefährdung nicht gegeben.
Nutzungsart
ehemaliges Wohnhaus
Nutzungsstatus
leer
Baujahr
1691
Grundstücksfläche
1.320 m²
Baubeschreibung
Es handelt sich um ein abbruchreifes ehemaliges Wohnhaus, das früher als Gasthaus genutzt wurde. Der Zustand der Mauern und der Zwischendecke weist auf eine bestehende Einsturzgefahr hin. Vom Gebäude sind lediglich noch drei Außenmauern bis zur teilweise Oberkante des ersten Obergeschosses erhalten. Das gesamte Anwesen ist verwahrlost und das Grundstück verwildert. Eine Nutzung als Grünfläche könnte in Frage kommen.

Lage

Hauptstraße 124, 08118 Hartenstein

Zusammenfassung

Verkehrswert
4.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Zwickau
Aktenzeichen
0003 K 0172/ 2021
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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