Stadt- bzw. Einfamilienhaus; unbebautes Grundstück in Selb - Bild 1
Stadt- bzw. Einfamilienhaus; unbebautes Grundstück in Selb - Bild 2
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Stadt- bzw. Einfamilienhaus; unbebautes Grundstück in Selb

HausGrundstück

 
Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

1

Selb

2143 / 10

Gebäude- und Freifläche

Untere Bergstraße 8

0,0240

10272

2

Selb

2143 / 35

Gebäude- und Freifläche

Nähe untere Bergstraße

0,0056

10272

Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Stadt- bzw. Einfamilienhaus;
 
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebautes Grundstück;
 
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 

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Zusammenfassung
Das Objekt befindet sich in der Kreisstadt Selb und hat eine Grundfläche von 119,68 m². Der Verkehrswert wird zum Wertermittlungsstichtag auf insgesamt 25.200,00 € geschätzt.
Allgemeine Beschreibung
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung aufgrund des baulichen Zustands nicht bewohnbar ist. Die Bruttogrundfläche des Wohn- und Geschäftshauses beträgt ca. 440,08 m². Besondere bauliche Merkmale und der Zustand des Objekts wurden in der Wertermittlung berücksichtigt. Die Außenanlagen wurden pauschal in ihrem Zeitwert geschätzt. Das Gutachten umfasst 20 Seiten und ist nur für den Auftraggeber bestimmt.
Nutzungsart
Wohn- und Geschäftshaus
Wertermittlungsstichtag
08.10.2024
Makrolage
Kreisstadt Selb, Entfernung nach Wunsiedel ca. 0,5 km.

Lage

u. a. Untere Bergstraße 8, 95100 Selb

Zusammenfassung

Verkehrswert
100.900 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
K 0047/ 2024
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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